Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin THE Innovation LÄND bleibt, unterstützt das Wirtschaftsministerium mit den Innovationsgutscheinen bereits seit dem Jahr 2008 Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen. Für die Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen Vorhaben erhalten die Betriebe mit den Innovationsgutscheinen Zuschüsse für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (nachfolgend FuE-Dienstleistungen).
Bitte beachtet folgenden Hinweis: das Wirtschaftsministerium gibt die operative Abwicklung des Programms an die L-Bank ab. Im Zuge des Übergangs können vom 1. August 2023 bis voraussichtlich 15. Oktober 2023 keine Neuanträge gestellt werden. Die bislang und bis Ende Juli beantragten Anträge werden weiterhin im Wirtschaftsministerium bearbeitet. Entsprechende Verwendungsnachweise zur Abrechnung der Förderung sind dort einzureichen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das bewährte Förderprogramm der „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ überarbeitet. Im Rahmen der Restrukturierung werden die aktuell fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt:
Innovationsgutscheine | WER kann WIE gefördert werden?
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
Für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Mehr zu den Innovationsgutscheinen erfahren
Alle Informationen zu den Innovationsgutscheinen sowie Merkblätter und Informationen zur Abrechnung der bis 31.07.2023 gestellten Anträge finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Sobald Informationen zum überarbeiteten Förderprogramm und zum Ablauf des zukünftigen Verfahrens vorliegen, werden diese auch auf der Homepage veröffentlicht.
Neben den Innovationsgutscheinen fördert THE Start-up LÄND Innovationen auch mit dem Förderporgramm Invest BW.

Invest BW
Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm Invest BW einzelbetriebliche Innovationsvorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie Forschungseinrichtungen in Verbundvorhaben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Förderaufrufen findet Ihr auf der Website von Invest BW.