Die L-Bank fördert bereits seit vielen Jahren Innovation und digitale Transformation. Dazu wurden bisher die beiden Förderprogramme “Innovationsfinanzierung 4.0” und “Digitalisierungsprämie Plus” genutzt. Die darin als förderfähig beschriebenen Vorhaben gehen in den neuen Förderangeboten Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsfinanzierung weitgehend auf.
Neu ist, dass in beiden Programmen drei Förderstufen implementiert werden: Basis-, LevelUp- und HighEnd-Stufe. Mit steigender Projekt-Komplexität und zunehmenden finanziellen Risiken für das Unternehmen nimmt auch der Umfang der Förderung zu. Während in der Basisstufe ein zinsverbilligtes Darlehen beantragt werden kann, zeichnen sich die höheren Stufen durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen sowie einen Förderzuschuss aus dem European Recovery Program (ERP) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus.
„Mit den neuen Förderprogrammen schaffen wir stärkere Investitionsanreize für Entwicklungen, die mit einem höheren Aufwand verbunden sind. Je ambitionierter die innovativen Vorhaben, desto größer unsere Unterstützung“, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, anlässlich der Einführung der neuen Programme.
Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen beim neuen Digitalisierungsprogramm, nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen, zusätzlich einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg in den Förderstufen zwei und drei beantragen.
„Viele Unternehmen investieren mit den Digitalisierungsprojekten in ihre Zukunft und die Zukunft der baden-württembergischen Wirtschaft. Wir freuen uns, dass wir sie nun bei Projekten mit einem Projektvolumen bis zu 250.000 Euro landesseitig unterstützen können und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Die neuen Förderprogramme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz maximal 500 Millionen Euro beträgt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ihren Standort in THE LÄND haben.
Weitere Informationen zu den beiden neuen Förderangeboten findet Ihr in der Originalmeldung auf der Website der L-Bank.
Weitere Unterstützungsangebote für Gründerinnen und Gründer sowie Start-ups aus THE LÄND findet Ihr im Bereich Finanzierung.