Start-up BW Local

Landeswettbewerb für
gründungsfreundliche Kommunen

Baden-württembergische Gemeinden, Städte, Landkreise und (inter-)kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bis Landkreisebene, sofern sich letztere überwiegend in öffentlicher Hand befinden, können sich bis zum 31. Juli 2024 online auf dieser Webseite für die Teilnahme am Pitch der Kommunen bewerben und bei Bedarf den Zuschuss für die Erstellung eines Konzepts zur gründungsfreundlichen Kommune beantragen.

Nein, der Schwerpunkt liegt hier auf der Weiterentwicklung Eures bereits entwickelten Konzepts.

Mit Durchführung des Wettbewerbs möchten das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und seine Partner folgende Ziele erreichen:

  • Neues kommunales Engagement für Gründungsfreundlichkeit und verbesserte Sichtbarkeit der bereits bestehenden Beiträge auf kommunaler Ebene fördern
  • Vernetzung der gründungsrelevanten Partnerinnen und Partner vor Ort
  • Einbindung der kommunalen Angebote in die baden-württembergischen Start-up Ökosysteme
  • Auf- und Ausbau fördern von Maßnahmen zur Gründungs- und Nachfolgeunterstützung, unabhängig, ob es sich um einen ganzheitlichen Ansatz oder um spezifische Projektmaßnahmen handelt.

Stufe 1: Konzeptphase:
„Wie kann unsere Kommune gründungsfreundlich oder noch gründungsfreundlicher werden?“. Die Förderhöhe liegt bei maximal 2.500 EUR für Kommunen beziehungsweise maximal 5.000 EUR bei Landkreisen und interkommunalen Ansätzen.
Der Antrag kann online unter "Bewerbung" bis spätestens zum 31. Juli 2024 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingereicht werden. Das geförderte Konzept muss bis spätestens zum 31. Oktober 2024 fertiggestellt werden.

Stufe 2: Pitch der Kommunen 
Im Anschluss wird der „Pitch der Kommunen“ stattfinden (voraussichtlich im Laufe des Novembers 2024). Die Organisation und Einteilung in Kategorien ist abhängig von der Bewerberanzahl.
Der Pitch wird vor einer Wettbewerbsjury mit eigener Gründungserfahrung und vor Fachexpertinnen und -experten stattfinden. Er besteht aus einer Kurzpräsentation (10 Minuten + 3 Minuten Fragerunde der Jury) des in Stufe 1 erarbeiteten Konzepts.

Teilnahmeberechtigt an Stufe 2 sind auch Akteure der kommunalen Ebene, welche die Förderung aus Stufe 1 nicht in Anspruch genommen haben. Eine rechtzeitige Bewerbung bis spätestens zum 31. Juli 2024 ist hier ebenfalls erforderlich.

Alle überzeugenden Konzepte erhalten das Landeslabel „gründungsfreundliche Kommune 2024/2025“.

Neben diesem Label vergibt die Jury drei Preise für die besten Pitches:

1. Platz   10.000 EUR

2. Platz    7.500 EUR

3. Platz    5.000 EUR

Zusätzlich wird der Sonderpreis Nachfolge, dotiert mit 10.000 EUR, verliehen.

Unter Bewerbung werden über ein Online-Formular folgende Daten abgefragt:

Name, Adresse des Antragstellers und Kontaktdaten der verantwortlichen Person.

Bei interkommunalen Anträgen müssen die jeweiligen Partner ebenfalls mit Name, Adresse des Partners und Kontaktdaten der verantwortlichen Person angegeben werden.

Wird bei der Teilnahme am Wettbewerb der Zuschuss zur Erstellung eines Konzepts zur gründungsfreundlichen Kommune beantragt, so müssen darüber hinaus Angaben zu den geplanten externen Beratungs- oder Moderationsdienstleistungen gemacht werden: Name und Adresse Dienstleister, geplanter Durchführungszeitraum der Dienstleistung, verantwortliche Person beim Dienstleister sowie Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und die Bankverbindung für die Übermittlung des Zuschusses.

Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ohne Dienstleister möglich. Der Einstieg in den Wettbewerb erfolgt dann direkt in Stufe 2 (Pitch der Kommunen).

Wird in Stufe 1 (Konzeptphase) die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters beantragt, muss dieser in der Bewerbung angegeben werden.

Ein geeigneter Dienstleister muss von der Kommune selbst im Angebotsverfahren ermittelt werden. Das Wirtschaftsministerium darf hier keine Empfehlung aussprechen, stellt aber eine rein informative Liste als Marktübersicht zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um Liste geeigneter Dienstleister, nicht um ein amtliches Verzeichnis und nicht um eine Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß UVgO.

Der Zuschuss beträgt maximal 2.500 EUR brutto. Coaching- und Moderationsleistungen können auf Landkreisebene oder bei einer interkommunalen Zusammenarbeit auch von mehreren Akteuren im Verbund in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kann der Zuschuss auch maximal 5.000 EUR brutto betragen.

Nein, Aufträge an Beratungsdienstleister dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids vergeben werden. Die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller.

Angebote dürfen bereits vorher eingeholt werden.

Anmeldungen zum Wettbewerb für die Wettbewerbsrunde 2024/2025 sind bis zum 31. Juli 2024 möglich.

Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Nach positiver Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. 

Ja, die Antragstellung interkommunaler Projekte ist ausdrücklich erwünscht. In diesem Fall kann der Zuschuss für die Erarbeitung eines Konzepts zur gründungsfreundlichen Kommune auch maximal 5.000 EUR brutto betragen.

Der Wettbewerb ist auf Baden-Württemberg beschränkt. Bei interkommunalen Vorhaben sind auch grenzüberschreitende Verbünde zugelassen. 

Die Beratung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden. Sie muss bis spätestens zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen sein.

Ja, für den Pitch der Kommunen ist für alle Teilnehmenden (Stufe 1 und Stufe 2) eine Kurzdarstellung des Konzepts (maximal 10 DIN A4-Seiten) sowie eine stichpunktartige Kurzdarstellung auf einer A4-Seite für die Jurysitzung beizufügen. Die Vorlage zur Jurysitzung wird den Teilnehmenden rechtzeitig zugesandt.

Die Jury bewertet die Präsentationen mit folgenden Kriterien:

  • Bedarfsorientierung
  • Adäquate Zielgruppenansprache
  • Umsetzungsfähigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Gesamteindruck des Konzepts und der Präsentation

Und zusätzlich für bereits ausgezeichnete Kommunen:

  • Umsetzungsergebnisse und Dynamik seit der ersten Auszeichnung (Gewichtung 50%)

1. Präsentation (jeweils 10 Minuten): Bei der Veranstaltung stellen die Kommunen ihre Konzepte vor einer Jury mit eigener Gründungserfahrung sowie vor Personen mit Fachexpertise vor.
2. Fragerunde (jeweils 3 Minuten): Nach jedem Pitch folgt eine Fragerunde durch die Jury sowie die Fachexpertinnen und -experten.

Dann verfügt Ihr über ein bestehendes Konzept, das mit dem konstruktiven Feedback der Jury weiter ausbgebaut werden kann.

Eure Fragen zum Landeswettbewerb Start-up BW Local - Gründungsfreundliche Kommune könnt Ihr an die Mailadresse: local@startupbw.de richten.