Newsmeldung

Restart-Prämie der L-Bank

Datum:
Landesflagge Baden-Württemberg.

Mit der Restart-Prämie hat die L-Bank ihr Förderangebot um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen erweitert, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben unter den Corona-bedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre sehr gelitten und mussten unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften. Sie stehen jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie werden wir sie finanziell dabei unterstützen, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Ich freue mich deshalb besonders über die Unterstützung durch die L-Bank. Zusammen leisten wir mit der Restart-Prämie erneut einen wichtigen Beitrag, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden.

Weitere Informationen zur Restart-Prämie, den Voraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie auf der Website der L-Bank.
DIe Originalmeldung zum Start der Restart-Prämie finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Zurück zur Übersicht