Künftig sollen auch Sachgründungen online möglich sein. Weiterhin sollen Gründungen vom Online-Verfahren ausgeschlossen sein, bei denen Gegenstände eingebracht werden, deren Übertragung eine Beurkundung bedarf - beispielsweise Grundstücke. Auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Erhöhungen oder Senkungen des Stammkapitals sollen künftig im Online-Verfahren möglich sein.
Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich zu den Plänen gegenübder der dpa wiefogt: "Die Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat hat für mich eine hohe Priorität. Mit dem vorgelegten Entwurf stärken wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und bringen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen weiter in das 21. Jahrhundert."