Mit dem aktuellen Förderaufruf im Rahmen des IGB möchte das BMWE (Social) Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung von marktnaher, nichttechnischer Innovationen unterstützen.
Gefördert werden können beispielsweise kreativwirtschaftliche Innovationen sowie weitere Lösungen und Konzepte:
- zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zum Wissenstransfer am Arbeitsplatz
- zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte
- zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen beziehungsweise spezifischen Bedarfen (zum Beispiel Geflüchtete, Neu-/Quereinsteigerinnen und - einsteiger)
- zur besseren Nutzung von Fachkräftepotenzialen im demografischen Wandel
- zur Förderung der mentalen Gesundheit, zur Inklusion am Arbeitsplatz oder zur Stärkung des Teamzusammenhalts
Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, Start-ups, gemeinwohlorientierte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus können auch Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen projektbezogen kooperieren, eine Förderung beantragen. Die Einreichungsfrist endet am 19. August 2025 um 15:00 Uhr.
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