Das Sofortprogramm beinhaltet drei Förderlinien:
- „Pop-up-Stores und -Malls“, für die Einrichtung und den Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kommunen,
- „Veranstaltungen“, für die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit Eventcharakter,
- Innovation und Digitalisierung im stationären Handel.
Städte und Kommunen können seit dem 23. September Anträge für das Sofortprogramm stellen. Detaillierte Informationen zu den Förderlinien, den Förderbedingungen und weitere Informationen erhalten Sie in der Originalmeldung auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.