Forschen, Tüfteln, Basteln, Bauen

Zuschüsse für Innovationen

Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin THE Innovation LÄND bleibt, unterstützt das Wirtschaftsministerium mit den Innovationsgutscheinen bereits seit dem Jahr 2008 Start-ups, kleine und mittelständische Unternehmen. Für die Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen Vorhaben erhalten die Betriebe mit den Innovationsgutscheinen Zuschüsse für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (nachfolgend FuE-Dienstleistungen).

Ab dem 1. Dezember 2023 können bei der L-Bank Anträge auf Innovationsgutscheine gestellt werden.

Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie unter www.l-bank.de. Die L-Bank steht Ihnen bei Fragen zu den Förderbedingungen und zur Antragsstellung gerne zur Verfügung. Das neu strukturierte Förderprogramm umfasst drei Gutscheinlinien:

Innovationsgutscheine | WER kann WIE gefördert werden?

Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.

Für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.

Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Hinweise zu den Zuständigkeiten

Bitte beachten: Die Zuständigkeit für die Beratung und Bearbeitung von Anträgen, die ab 1. Dezember 2023 gestellt werden, liegt bei der L-Bank.

Anträge, die bis zum 31. Juli 2023 gestellt wurden, werden weiterhin im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bearbeitet. Entsprechende Verwendungsnachweise zur Abrechnung der Förderung sind dort einzureichen. Hier findet Ihr Formulare für Anträge, die bis Ende Juli 2023 gestellten wurden.

Innovationsgutscheine

Logo des Förderprogramms INVEST BW.

Invest BW

Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm Invest BW einzelbetriebliche Innovationsvorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie Forschungseinrichtungen in Verbundvorhaben.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Förderaufrufen findet Ihr auf der Website von Invest BW.