Beraterpool - Rechtliche Beratung von Schüler- und Juniorenfirmen
Bei der Gründung von Schüler- und Juniorenfirmen stellen sich häufig rechtliche Fragen.
In Kooperation mit den vier Rechtanwaltskammern in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) einen Beraterpool für rechtliche Fragen bei der Gründung einer Schüler- oder Juniorenfirma eingerichtet.

Wie funktioniert das?
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich - je nach Wohnort - an die zuständige Rechtsanwaltskammer (s. unten) und wählen aus deren Beraterpool-Liste eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt aus.
Bitte geben Sie der Rechtsanwältin / dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl den Namen Ihrer Schule, die Schuladresse, Ihren Namen und den Namen der Schüler-/Juniorenfirma.
Was kostet das?
Die Kosten für die Beratung werden vom WM übernommen. (Direkte Abrechnung zwischen Rechtsanwältin / Rechtsanwalt mit dem WM).
Viele Anfragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
In besonderen Fällen kann es zu Beratungen der Schülerfirmen vor Ort kommen.
Weitere Fragen?
Wo finde ich die Beraterpool-Liste?
Bitte klicken Sie abhängig von Ihrem Wohnort auf die entsprechende Rechtsanwaltskammer oder folgen Sie dem Pfad:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart Zur PDF-Liste
Rechtsanwaltskammer Tübingen Zur PDF-Liste
Bitte beachten Sie
Wenn ersichtlich ist, dass der Beratungsbedarf 4 Stunden überschreiten wird, sollte das seitens der Schülerfirma (Lehrerin / Lehrer / Schülerin / Schüler) im Vorfeld mit der Ansprechpartnerin des Wirtschaftsministeriums abgestimmt werden.