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Bundestag beschließt Basisregister für Unternehmen

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Der Bundesadler von Deutschland auf einer Metall-Stele. Im Hintergrund ein wolkenloser, blauer Himmel.

Der Bundestag hat im Juni die Einführung eines Basisregisters für Unternehmen beschlossen. Mit dem zentralen Basisregister für Unternehmen soll die Grundlage für den Ausbau der digitalen Verwaltung gelegt werden. Darüber hinaus soll der Aufwand bei der Erfassung und Abfrage von Unternehmensstammdaten für Unternehmen und Behörden reduziert werden.

Die Bundesregierung strebt mit dem Beschluss eine Grundlage für eine vernetzte Registerlandschaft in ganz Deutschland an. Künftig werden Unternehmensstammdaten unter einer Wirtschaftsnummer im Basisregister aufgenommen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Daten nur einmal übermitteln müssen. Das einheitliche Unternehmensregister soll schon bald die aktuell rund 120 bestehenden Register mit Unternehmensbezug ersetzen und auch den bürokratischen Aufwand in der Verwaltung und bei Behörden verringern. 

Zur Originalmeldung auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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