Die Bundesregierung strebt mit dem Beschluss eine Grundlage für eine vernetzte Registerlandschaft in ganz Deutschland an. Künftig werden Unternehmensstammdaten unter einer Wirtschaftsnummer im Basisregister aufgenommen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Daten nur einmal übermitteln müssen. Das einheitliche Unternehmensregister soll schon bald die aktuell rund 120 bestehenden Register mit Unternehmensbezug ersetzen und auch den bürokratischen Aufwand in der Verwaltung und bei Behörden verringern.
Zur Originalmeldung auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.