Frühphasenfinanzierung für innovative Gründungsvorhaben

Start-up BW Pre-Seed

Das Förderprogramm

Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil vielen Gründerinnen und Gründern, insbesondere in der frühen Gründungsphase, die nötige Finanzierung fehlt. Aus diesem Grund wurde das Finanzierungsinstrument "Start-up BW Pre-Seed" geschaffen. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderinstrument, das in einer frühen Phase ansetzt. In dieser Phase agieren institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht auf die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens zurückhaltend.

Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg werden die durch Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups bei der Arbeit an ihren Geschäftsmodellen und beim Aufbau ihrer Unternehmen durch die Start-up BW Pre-Seed Partner betreut. Die Partner unterstützen nicht nur bei der inhaltlichen Arbeit sondern auch bei der Suche nach Ko-Investoren.

Schritte zur Förderung mit Start-up BW Pre-Seed

Start-up BW Pre-Seed Partner

Die Start-up BW Pre-Seed Partner sind die Ansprechpartner für interessierte Start-ups. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer bei der Suche nach Ko-Investoren oder treten selbst als Ko-Investor auf und begleiten Start-up BW Pre-Seed finanzierte Start-ups bei der praktischen Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben. Folgende Start-up BW Pre-Seed Partner wurden bislang ins Programm aufgenommen:

Informationen zum Pre-Seed Partner CyberForum e.V. findet Ihr auf der Website des CyberLabs.

Informationen zum Pre-Seed Partner bwcon findet Ihr auf der Website der bwcon.

Informationen zur Betreuung durch die TFU GmbH in Ulm findet Ihr auf der TFU-Website.

Informationen zur innoWerft findet Ihr auf der Website der innoWerft.

Informationen zur Betreuung durch Startup Mannheim findet Ihr auf der Website von NEXT MANNHEIM.

Informationen zur Pre-Seed Betreuung findet Ihr auf der Website des Technologieparks Heidelberg.

Informationen zur Pre-Seed Betreuung findet Ihr auf der Website des >SMART> GREEN Accelerators.

Informationen zur Betreuung findet Ihr auf der Website des fintogether Accelerators.

Informationen zur Betreuung durch den AXEL Energie Accelerator findet Ihr auf der AXEL-Website.

Informationen zur Betreuung durch den M.Tech Accelerator findet Ihr auf der M.Tech-Website.

Informationen zur Betreuung im Rahmen von Start-up BW Pre-Seed findet Ihr auf der Website des BadenCampus.

Abwicklung des Förderprogramms durch die L-Bank

Die L-Bank nimmt die von den Pre-Seed Partnern eingereichten Anträge entgegen und zeichnet nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung und Abwicklung der Pre-Seed Investments an die Start-ups verantwortlich. Auf der Website der L-Bank findet Ihr weitere detaillierte Informationen zum Förderangebot Start-up BW Pre-Seed und die Bestimmungen zum Förderprogramm.

Die Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups

Start-ups in der frühen Gründungsphase erhalten über das landesweite Finanzierungsinstrument Start-up BW Pre-Seed eine Unterstützung für die Umsetzung ihres aussichtsreichen Gründungsvorhabens. Mit dem Start-up BW Pre-Seed-Programm hat das Land Baden-Württemberg seit 2018 rund 200 Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Programm auch im Zeitraum 2023/2024 fortzuführen. Dazu werden jährlich sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Bereich Unsere Start-ups findet Ihr eine Übersicht der Start-up BW Pre-Seed geförderten Start-ups.

Im Rahmen der Ausweitung des Programms für von der Corona-Krise betroffene Start-ups konnten im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021 weitere rund 200 Start-ups stabilisiert werden, deren zuvor aussichtsreiche Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie in Gefahr geriet. Mit der Fortführung von Start-up BW Pre-Seed steht die Landesregierung Start-ups in der frühen Phase der Unternehmensgründung weiterhin zur Seite.

Transparenz Pro-Tect-Beihilfe:

Aufgrund von einschlägigen Leitlinien und Verordnungen der EU-KOM zur Erfüllung der Transparenzpflichten der Beihilfengeber/innen, müssen Pro-Tect-Beihilfen unter der Kleinbeihilfenregelung veröffentlicht werden, wenn die Einzelbeihilfe mehr als 100.000 Euro beträgt.

Meldepflichtige Beihilfen