Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Liquiditätskredit Plus: „Mit dem zusätzlichen Angebot bringen wir eine schnelle und wirksame, landesweite Finanzierungshilfe an den Start. Der Liquiditätsbedarf von mittelständischen Unternehmen kann in der aktuellen Situation günstig gedeckt werden und gleichzeitig wird die Eigenkapitalsituation verbessert.”
Um einen raschen Zugang zur Finanzierungshilfe zu ermöglichen, setzt das Programm auf den bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz beträgt. Das Landesförderprogramm Liquiditätskredit Plus ist bis zum 31. März 2023 befristet.
Weitere Informationen
- Merkblatt zum Liquiditätskredit und zum Liquiditätskredit Plus der L-Bank
- Die Originalmeldung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg