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Bundeskabinett beschließt Aufstockung der ERP-Förderung

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Mehrere Geldscheine.

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2022 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem gegenüber dem Vorjahr aufgestockten Volumen erhalten.

Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Zum 1. Januar 2022 wird die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren können. 

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Existenzgründungen- und Wachstumsfinanzierung, mit besonderen Konditionen für strukturschwache RegionenInnovationsfinanzierung einschließlich DigitalisierungExportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Über das ERP-Sondervermögen

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen und die freien Berufe. Zielsetzung ist die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Die Originalmeldung finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

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