Teilnahmebedingungen für die Start-up BW SPECIAL CUPs:
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an einem Start-up BW Special Cup (SUBW Special Cup)
Die SUBW Special Cups werden vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg (WM) ausgetragen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert Ihr die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Ihr dürft am Wettbewerb teilnehmen, wenn
- … Du und alle weiteren Teammitglieder am Tag des Wettbewerbs (SUBW Special Cup) mindestens 18 Jahre alt seid.
- … Ihr zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht länger als fünf Jahre an der konkreten Umsetzung Eurer Geschäftsidee gearbeitet habt. Die konkrete Umsetzung einer Geschäftsidee kann zum Beispiel eine Unternehmensgründung, eine Webseite, ein Shop oder die Patentanmeldung beinhalten. Falls Ihr in den letzten fünf Jahren ein bestehendes Unternehmen übernommen habt, so ist eine Neuausrichtung beziehungsweise inhaltliche Umgestaltung des Unternehmens notwendig, um am Pitch teilnehmen zu dürfen. Der Veranstalter des SUBW Special Cups behält sich vor, den Fall (Ist-Zustand) zu prüfen und individuell zu bewerten und gegebenenfalls auch geeignete Nachweise über das Datum der Unternehmensgründung oder den Umfang der Umgestaltung bei einer Unternehmensnachfolge zu verlangen.
- … der Standort des Unternehmens in Baden-Württemberg ist (Ausnahme: DEHOGA CUP - hier bundesweite Ausschreibung). Falls Ihr noch nicht gegründet habt, muss die feste und ernsthafte Absicht bestehen, das Unternehmen in Baden-Württemberg zu gründen. Der Veranstalter kann hierfür geeignete Nachweise verlangen, insbesondere Businesspläne, Standortkonzepte oder Absichtserklärungen.
- Ihr eine neue Geschäftsidee präsentiert, die ihr in den vergangenen Start-up BW Elevator Pitches (Special Cups oder Regional Cups) noch nicht vor einer Jury präsentiert habt. Die Teilnahme innerhalb einer Wettbewerbsrunde ist nur an einem Special Cup möglich. Habt Ihr Euch schon einmal mit einer Idee beworben und konntet Euch nicht für einen Pitch qualifizieren, ist eine Bewerbung für einen anderen Special Cup – sofern thematisch passend – möglich.
- … Ihr Eure Bewerbung für den SUBW Special Cup via Online-Formular rechtzeitig und vollständig eingereicht habt. Der Bewerbungsschluss wird pro SUBW Special Cup individuell bekannt gegeben.
Die Vergabe der insgesamt zehn Startplätze beim SUBW Special Cup erfolgt nach dem Ende der Bewerbungsphase durch das Online-Voting (sieben Plätze) und durch die Entscheidung einer Fachjury (drei Plätze).
Die elft- und zwölftplatzierten Teams aus der Qualifikationsphase dürfen als potenzielle "Nachrückende" am Pitch Coaching teilnehmen. Falls ein Team aus den TOP TEN absagt oder ausfällt, haben die nachrückenden Teams ebenfalls die Chance, sich auf eine potenzielle Präsentation auf der Bühne des SUBW Special Cups vorzubereiten.
Das Ergebnis der Qualifikationsphase wird spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung auf www.startupbw.de und den korrespondierenden Social-Media-Kanälen bekanntgegeben. Die qualifizierten Teams und die potenziell nachrückenden Teams erhalten vom SUBW Special Cup Event-Team eine E-Mail mit der Bestätigung über die erfolgreiche Qualifikation und Informationen zur Veranstaltung sowie den Abläufen.
Sonderbedingungen des FEMALE FOUNDERS CUPs:
- Am SUBW FEMALE FOUNDERS CUP dürfen alle Gründerinnen und Start-up Teams teilnehmen, die mindestens 50% Frauenanteil im Lead haben. Sollte das Unternehmen bereits gegründet sein, bedeutet dies mindestens 50% Teilhabe am Unternehmen.
Sonderbedingungen des DEHOGA CUPs:
- Der DEHOGA CUP wird bundesweit ausgeschrieben, es dürfen sich Teams aus dem gesamten Bundesgebiet für eine Teilnahme bewerben. Es zieht das bestplatzierte Team aus Baden-Württemberg in das Landesfinale ein.
- Ihr dürft am Wettbewerb teilnehmen, wenn Ihr einen gastgewerblichen Betrieb gründen möchtet oder gegründet habt oder eine Geschäftsidee für das Gastgewerbe habt (Dienstleister / Zulieferer).
- Beim DEHOGA CUP wird auf das Nachrückverfahren verzichtet.
Einverständniserklärung:
- Alle teilnehmenden Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams erklären sich damit einverstanden, dass sie ihre Geschäftsidee im Rahmen des SUBW Special Cups vor einem breiten Publikum präsentieren und die Präsentation per Foto und Video vom Veranstalter aufgenommen und in Online- wie Offlinemedien veröffentlicht wird. Für diese Zwecke ist es dem Wirtschaftsministerium ebenfalls erlaubt, die entstandenen Aufnahmen zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
- Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigen die Teilnehmenden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Die Teilnehmenden sind für die Inhalte ihrer Bewerbung beim SUBW Special Cup verantwortlich und übernehmen die vollständige Haftung bei Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen. Insbesondere muss bei den auf der Webseite des SUBW Special Cups hochgeladenen Fotos/Bildern das ausschließliche Urheber- und Nutzungsrecht beim Bewerberteam liegen. Dazu gehört, dass das Team zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenständen, Gebäuden und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeits-, Marken- und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter. Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantieren die Teilnehmenden, dass die von ihnen eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen (das heißt, dass sie insbesondere keine jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
- Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden das Wirtschaftsministerium von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb:
- Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Wirtschaftsministerium das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.
- Weiterhin behält sich das Wirtschaftsministerium das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, sofern der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel oder anderweitige Manipulation eingesetzt wurden, um sich dadurch Vorteile zu verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen)
- Unwahre Personenangaben oder die Verwendung von Profilen mit falschen oder irreführenden (Identitäts-)Angaben („Fake-Profilen“) können zum Ausschluss führen. Darüber hinaus können in solchen Fällen Gewinne nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
- Das Wirtschaftsministerium ist NICHT verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Fotos auf potenzielle Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Das Wirtschaftsministerium ist jedoch berechtigt, diese abzulehnen, wenn die Fotos nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso können Bewerbungen abgelehnt werden, deren Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstößt oder verabscheuungswürdige, bedrohliche und pornografische Inhalte enthalten oder Nacktheit und/oder Gewalt enthalten.
- Die Teilnehmenden gewährleisten, dass verwendete KI-generierte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und entsprechend gekennzeichnet werden, sofern gesetzlich erforderlich.
Sonstige wichtige Hinweise:
- Der Pitch ist in deutscher Sprache vorzutragen. Ein Pitch ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung durch den Veranstalter auf Englisch möglich.
- Die Ausgezeichneten der SUBW Special Cups und des Landesfinales werden jeweils durch Juryentscheid ermittelt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle des Online-Votings, Datenverluste oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Bewerbungsplattform, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.