Die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand kann ein Erfolgsfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Baden-Württemberg sein. Um diese Kooperationen zu unterstützen, erweitert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Förderprogramm der Innovationsgutscheine zum 01.01.2026 um die neue Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien und Produkte von Start-ups einsetzen und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote der Start-ups in den Produkten und Dienstleistungen des KMU-Partners eingesetzt oder, nach innen gerichtet, neue Technologien und Innovationen in interne Prozesse und Verfahren integriert werden.
Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt, wie für alle Innovationsgutscheine, über die L-Bank.
Weitere Informationen:
- zur Originalmeldung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
- zur Originalmeldung der L-Bank
- zu den Innovationsgutscheinen - Informationen und Antragstellung
- zu Zuschüssen für Innovationen im Bereich Finanzierung
