Mit dem neuen Förderaufruf möchte das Bundeswirtschaftsministerium die Entwicklung von marktorientierten, nichttechnischen Innovationen unterstützen.
Dazu gehören unter anderem folgende Konzepte:
- zur Attraktivitätssteigerung von urbanen und/oder ländlichen Räumen
- für Co-Working/Living oder neue Services für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen
- zur effizienteren oder nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen
- für Innovationen im Bereich Smart-City/Village und regionale GovTech-Lösungen
- für neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie oder Mobilität
- für innovative Lösungen für die örtliche Versorgung (zum Beispiel Gesundheit, Pflege, Betreuung)
- für Innovationen im Bereich Tourismus
Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, Start-ups, gemeinwohlorientierte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus können auch Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen projektbezogen kooperieren, eine Förderung beantragen. Die Einreichungsfrist endet am 5. Februar 2026 um 15:00 Uhr.
Weitere Informationen
