Newsmeldung

Neue Runde beim Förderprogramm „Junge Innovatoren“

Datum:
Autor:
Start-up BW Redaktion
Logo des Programms Junge Innovatoren.

Bis zum 22. September 2025 werden Anträge für die 44. Tranche des Förderprogramms „Junge Innovatoren“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) entgegengenommen.

Das Förderprogramm unterstützt Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und möchte somit die berufliche Selbständigkeit für examinierte und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Alternative zur abhängigen Beschäftigung unterstützen. Gleichzeitig soll mit der Förderung der Wissens- und Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft forciert werden. Im Rahmen des Programms wird nicht die Unternehmensgründung als solche gefördert, sondern die gezielte Vorbereitung darauf, die in der Obhut einer baden-württembergischen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt.

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeit an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Bei Gründenden, die eine vorgelagerte Bundesförderung (EXIST-Gründungsstipendium) erhalten haben, darf diese zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. 

Anträge können noch bis zum 22. September 2025 eingereicht werden.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien, den Antragsunterlagen sowie den Ansprechpersonen stehen unter www.junge-innovatoren.de/infomaterial zur Verfügung.

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