Das Förderprogramm unterstützt Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und möchte dadurch die berufliche Selbständigkeit für examinierte und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Alternative zur abhängigen Beschäftigung stärken. Gleichzeitig soll mit der Förderung der Wissens- und Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft forciert werden. Im Rahmen des Programms wird nicht die Unternehmensgründung als solche gefördert, sondern die gezielte Vorbereitung darauf, die in der Obhut einer baden-württembergischen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt.
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeit an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Bei Gründenden, die eine vorgelagerte Bundesförderung (EXIST-Gründungsstipendium) erhalten haben, darf diese zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Es können nur an dem geplanten Gründungsvorhaben unmittelbar als Gründende beteiligte Personen gefördert werden. Pro Gründungsvorhaben können bis zu maximal drei Personen eine Förderung erhalten.
Die Einreichungsfrist für die 45. Tranche ist der 5. Mai 2026. Förderanträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt per E-Mail an den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik sowie an das MWK gesendet werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie sowie die Links zu den Antragsunterlagen stehen unter www.junge-innovatoren.de/infomaterial zur Verfügung.
