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Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen in der Coronakrise an

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Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: "Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen - Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich."

„Die Auswirkungen der Coronakrise erfassen weite Kreise unserer Wirtschaft. Inzwischen ist die Krise in nahezu allen Branchen spürbar. In erheblichem Maße sind auch klassische Mittelständler bis hin zu den großen Global Playern in unseren baden-württembergischen Leitbranchen betroffen“, stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (19. März 2020) fest. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln. Wir müssen uns jetzt schnell um die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen und die kleinen Unternehmen kümmern, denen die Aufträge wegbrechen. Parallel stimmen wir auch zügig unsere Maßnahmen auf die Angebote des Bundes ab, um unsere Mittel passgenau und zielgerichtet einsetzen zu können“, so der Ministerpräsident.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen. Auf sie müssen wir unser besonderes Augenmerk richten. Denn sie haben häufig das Problem, dass Kreditprogramme über die Hausbank oft zu langsam oder zu aufwändig sind.“ In manchen Fällen könne es dann schon zu spät sein, daher zähle hier jeder Tag. „Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen, um uns erfolgreich einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzustemmen. Wir ergänzen deshalb jetzt schnell die vorhandenen und bewährten Instrumente des Landes. Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei komme es nun auch ganz besonders darauf an, die Maßnahmen des Landes sinnvoll mit dem Instrumentarium des Bundes zu verzahnen. Ziel sei es, komplementäre Unterstützungsangebote vor allem für Selbstständige und Kleinunternehmen, aber auch für unsere Startups in Form von Direkthilfen anzubieten.

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständigen und sonstigen Betroffenen zu helfen. „Das ist ein Versprechen insbesondere an die betroffenen Betriebe: Das Land hilft“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Mittel könnten nun etwa für einen Härtefallfonds eingesetzt werden. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.

Bestehende Förderinstrumente und neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Coronakrise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versicherte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

 

Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie hier.
Die L-Bank stellt ein Faktenblatt zu den Hilfsangeboten für Unternehmen zur Verfügung. Dieses finden Sie hier.

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