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Corona-Überbrückungshilfe wird verlängert

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Flagge des Landes Baden-Württemberg. Schwarz und gelb, mit Wappen und drei Löwen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Fortsetzung und Ausweitung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Der Herbst könnte für viele unserer Unternehmen nochmal eine große Herausforderung werden. Umso wichtiger ist es, dass sie durch die Verlängerung der Überbrückungshilfe ein Stück Planungssicherheit gewinnen.“

Künftig können auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten die volle Förderung von bis zu 50.000 Euro je Monat erhalten. Außerdem wird die maximale Fixkostenerstattung von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben.

Eintrittsschwelle wird gesenkt

Die Antragsberechtigung wird durch die Absenkung der Eintrittsschwelle ausgeweitet. Beim Umsatzeinbruch werden die Schwellenwerte von 60 auf 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten beziehungsweise mindestens 30 Prozent im Durchschnitt mehrerer Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesenkt. "Das ist für viele unserer Unternehmen, die vorher trotz erheblicher Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben, eine gute Nachricht “, so die Wirtschaftsministerin.

Verlängerung landeseigene Ergänzungsförderung fiktiver Unternehmerlohn

Das Wirtschaftsministerium plant, die landesspezifische Ergänzung der Überbrückungshilfe ebenfalls fortzuführen. Die landeseigene Ergänzungsförderung unterstützt mit dem fiktiven Unternehmerlohn Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen. Geplant ist die Verlängerung dieser Ergänzungsförderung bis zum Ende des Jahres 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

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