Start-up BW Pro-Tect:
Ausweitung des Förderporgramms Start-up BW Pre-Seed für von der Corona-Krise betroffene Start-ups
Das Förderprogramm
Durch die Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect". Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.
Informationen zum Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed finden Sie unter
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 3 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird.
- Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner - siehe Liste der Partner.
- Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze.
Antragstellung und einzureichende Unterlagen
Mit dem Antrag auf eine Förderung mit Start-up BW Pro-Tect sind folgende Unterlagen vorab beim Partner einzureichen:
- Pitch Deck
- Captable und letzte Vertragsdokumentation
- Letzter Jahresabschluss sowie die beiden letzten vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- Termsheet und Letter of Interest (soweit vorhanden)
L-Bank
Die L-Bank nimmt die von den Partnern eingereichten Anträge entgegen und zeichnet nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung und Abwicklung der Start-up BW Pro-Tect-Förderung verantwortlich. Auf der Website der L-Bank finden Sie weitere detaillierte Informationen zum Förderangebot Start-up BW Pro-Tect.
Start-up BW Pro-Tect Partner
Die Partner sind die Ansprechpartner für interessierte Start-ups. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer bei der Suche nach Ko-Investoren oder treten selbst als Ko-Investor auf und begleiten die geförderten Start-ups bei der Bewältigung der durch die Corona-Krise verursachten Herausforderungen. Folgende Partner wurden bislang ins Programm aufgenommen:
1) in Kooperation mit dem CyberForum e.V.
2) In Kooperation mit bwcon
Bestimmungen zum Förderprogramm
Schritte auf dem Weg zur Förderung mit Start-up BW Pro-Tect
